Foto: Hunderte Atommüllfässer stehen übereinander

Zustiften & Spenden

Die Stiftung Atomerbe sammelt Geld für die Unterstützung von Betroffenen aktueller und künftiger Atommüll-Politik, etwa wenn sie sich organisieren wollen, wenn sie die Öffentlichkeit aufklären wollen, oder wenn sie juristische oder wissenschaftliche Beratung brauchen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Stiftung finanziell zu unterstützen:

1. Zustiftung

Wenn Du eine Zustiftung in das Vermögen der Stiftung Atomerbe machst, wirst Du selbst Stifter*in und erhältst daraus besondere steuerliche Vorteile. Zustiften kannst Du ab einem Betrag von 5.000 Euro – nach oben offen.

Zustiftungen über 5.000 Euro können auch in mehreren Raten überwiesen werden. Folgezustiftungen können auch niedriger als 5.000 Euro sein, sollten aber mindestens 1.000 Euro betragen. Du kannst über das untenstehende Formular der Bank für Sozialwirtschaft zustiften (bis 5.000 Euro) oder unsere Bankverbindung nutzen (auch für größere Zustiftungen). Bei Fragen oder Rückmeldungen wende Dich gerne an uns.

Bankverbindung

Stiftung Stifter für Stifter
IBAN DE06700205006940302000 (zum Kopieren)
IBAN DE06 7002 0500 6940 3020 00 (lesefreundlich)
BIC BFSWDE33MUE
Bank für Sozialwirtschaft

2. Vermächtnis und Erbschaft

Du kannst die Stiftung in Deinem Testament mit einem Vermächtnis über eine Spende oder eine Zustiftung bedenken - nicht nur große Vermögen, auch 1.000, 3.000 oder 5.000 Euro unterstützen die Arbeit - oder sie als Erb*in einsetzen. Im Falle einer Erbschaft beauftragen wir eine erfahrene Testamentsvollstrecker*in mit der professionellen Verwertung aller Vermögenswerte und mit der Erledigung aller mit einer Erbschaft verbundenen Aufgaben.

 

3. Spenden

Bei einer jungen Stiftung ist der Vermögensstock noch klein und derzeit ist das Zinsniveau niedrig. Entsprechend werden die Ausschüttungsbeträge zunächst eher gering ausfallen. Um dennoch von Beginn an Projekte fördern und somit wirken zu können, sammelt die Stiftung auch direkte Spenden in den Fördertopf. Diese Spenden können wie bei einem gemeinnützigen Verein steuerlich geltend gemacht werden. Das Geld aus dem Fördertopf kommt gemeinnützigen Organisationen zugute, die sich für die Zwecke der Stiftung einsetzen.

Du kannst über das Formular der Bank für Sozialwirtschaft spenden (bis 5.000 Euro) oder unsere Bankverbindung (auch für größere Spenden) nutzen. Bei Fragen oder Rückmeldungen wende Dich gerne an uns.

Bankverbindung

Stiftung Stifter für Stifter
IBAN DE 7370 0205 0050 2030 2000 (lesbar)
IBAN DE73700205005020302000 (zum Kopieren)
BIC BFSWDE33MUE
Bank für Sozialwirtschaft

Organisation

Das Geld der Zustiftungen fließt in den Vermögensstock der Stiftung und wird nach ethisch-nachhaltigen Kriterien angelegt.
Die aus diesen Anlagen resultierenden Zinserträge fließen in einen separaten Topf, der für die jährlichen Ausgaben zur Verfügung steht, während die Anlagen selbst erhalten bleiben. In denselben Topf fließen zudem die Spenden ein, die Spender*innen der Stiftung zukommen lassen.
Von der Gesamtsumme aus Zinserträgen und Spenden werden zunächst die Verwaltungskosten (z. B. für unseren Treuhänder) abgezogen.
Die verbleibende Summe wird anschließend aufgeteilt und zu 50 % an .ausgestrahlt weitergeleitet. Die übrigen 50 % sind für die Umsetzung von Projektförderungen im Rahmen des Stiftungszwecks vorgesehen und werden an externe Antragsteller*innen wie Initiativen oder Organisationen ausgeschüttet. Die genaue Fördersumme pro Projekt variiert je nach Finanzierungsbedarf.

 

Gerne beraten wir Dich auch persönlich bei der Frage, wie Du die Arbeit der Stiftung am effektivsten unterstützen kannst.