Förderrichtlinie der Stiftung Atomerbe

Durch den Betrieb von Atomkraftwerken sind allein in Deutschland mehrere Hunderttausend Tonnen Atommüll angefallen. Dieser gefährliche radioaktive Abfall muss für menschlich kaum vorstellbare Zeiträume von etwa einer Million Jahren sicher verwahrt werden. Um einen möglichst verantwortungsvollen Umgang mit diesen Hinterlassenschaften zu gewährleisten, wird es auch zukünftig nötig sein, dass sich Betroffene, unabhängige Wissenschaftler*innen und gesellschaftliche Organisationen in Fragen der Atommüll-Lagerung kritisch einbringen. In Verantwortung gegenüber der heutigen und allen zukünftigen Generationen sowie im Bewusstsein der Dimension der gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen wurde die Stiftung Atomerbe gegründet.

 

1. Der Förderzweck

Die Stiftung Atomerbe verwendet Spenden und Erträge des Stiftungsvermögens um die Umwelt bestmöglich vor den Gefahren radioaktiver Abfälle zu schützen. Die Stiftung soll es Betroffenen ermöglichen, den staatlichen Umgang mit radioaktiven Abfällen kritisch zu begleiten und zu hinterfragen sowie Fehlentwicklungen zu benennen und öffentlich zu machen. Denn nur Betroffenen, die sich auf Augenhöhe einbringen können, ist ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Atommüll möglich.

Der aktuelle Förderschwerpunkt der Stiftung ist der langfristige Erhalt von Wissen zu den Gefahren der Atomkraft und den Herausforderungen im Umgang mit Atommüll für künftige Generationen von Betroffenen.

 

2. Gegenstand der Förderung

Nach dieser Richtlinie können insbesondere Projekte in den folgenden Bereichen finanziell gefördert werden:

  • Information und Bildung, Diskussion und Meinungsaustausch
  • Forschung und Recherche
  • gemeinschaftliche Meinungsäußerung
  • Stärkung des Engagements von Einzelpersonen oder Gruppen

Eine finanzielle Förderung kann sowohl für Sachmittel als auch für (anteilige) Personalkosten beantragt werden.

 

3. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

  • Die Höhe der Förderung bemisst sich an den verfügbaren Mitteln der Stiftung und wird bei jeder Förderentscheidung neu festgelegt.
  • Eine Anschlussförderung eines bereits geförderten Projekts ist möglich.
  • Eine gewährte Zuwendung verfällt, wenn ein Projekt nicht innerhalb von 12 Monaten ab der Bewilligung beginnt. In diesem Fall ist eine ggf. bereits ausgezahlte Förderung an die Stiftung Atomerbe zurückzuzahlen.

 

4. Verfahren

  • Die Stiftung schüttet in der Regel einmal jährlich Förderungen aus.
  • Antragsberechtigt sind gemeinnützige1 Organisationen, wenn sie sich im Sinne des Förderzwecks für den Schutz der Umwelt vor den Gefahren radioaktiver Abfälle einsetzen.
  • Förderungsanträge sind schriftlich an die Stiftung Atomerbe zu richten. Antragsfrist ist jeweils der 30. April eines Jahres. Vor Antragstellung wird eine vorherige kostenlose Beratung durch die Stiftung empfohlen.
  • Anträge sollen enthalten:

        ◦ Kurzbeschreibung des Projekts
        ◦ Kostenkalkulation
        ◦ Darstellung der Gesamtfinanzierung des Projekts
        ◦ Begründung, weshalb Mittel der Stiftung benötigt werden
        ◦ Begründung, wie die beantragte Förderung ermöglicht, dass Atommüll-Betroffene den staatlichen Umgang mit radioaktiven Abfällen (besser) kritisch begleiten können
        ◦ Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit1

  • Ein Antrag darf höchstens vier DIN-A4-Seiten umfassen.
  • Sobald der Antrag vollständig vorliegt, prüft die Stiftung Atomerbe ihn und stellt ggf. Nachfragen bei den Antragsteller*innen.
  • Der Stiftungsvorstand entscheidet, welche Organisationen im Rahmen des Förderzwecks in der jeweiligen Förderrunde mit welcher Summe gefördert werden.
  • Nach der Entscheidung werden alle Antragsteller*innen benachrichtigt.
  • Geförderte Organisationen müssen die zweckentsprechende Mittelverwendung gegenüber der Stiftung nachweisen. Dies geschieht durch einen Sach- und einen Finanzbericht und eine Spendenbescheinigung. Die Spendenbescheinigung ist auszustellen auf: Stiftung Atomerbe, c/o Stiftung Stifter für Stifter, Landshuter Allee 11, 80637 München. Originalbelege sind der Stiftung nur auf Anforderung vorzulegen.
  • Die Stiftung Atomerbe zahlt 80 % der Förderung zu Beginn des Projekts aus. Die Schlusszahlung von 20 % erfolgt nach Abschluss des Projekts, sobald der Sach- und der Finanzbericht vorgelegt werden.
  • Die geförderten Organisationen bemühen sich um eine öffentliche Darstellung der geförderten Projekte, um den Stiftungszweck auch auf diesem Weg zu unterstützen.
  • Auf gedruckten Materialien und der Internetpräsenz des Projekts wird die Förderung durch die Stiftung Atomerbe unter Verwendung des Stiftungslogos genannt, so lange das geförderte Projekt läuft.

 

5. Bedingungen und Auflagen
Eine Förderung kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.

 

6. Rechtsanspruch
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

 

Anmerkung:

1 Organisationen und Initiativen, die selbst nicht steuerbegünstigt/gemeinnützig sind, können sich für ihr Projekt einen gemeinnützigen Kooperationspartner suchen, wenn dieser "Umweltschutz" als Zweck in seiner Satzung angegeben hat. In Ausnahmefällen kommt auch die Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt als gemeinnütziger Kooperationspartner in Frage. Wer Fragen zum Thema Gemeinnützigkeit hat, kann sich gerne an die Stiftung wenden.


Stand: April 2025

Die Förderrichtlinie als pdf